Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV/DPA)
Ergänzender Betriebsstand 10. September 2026 — keine Einschränkung der Vertragszusagen: Zustandslose Mistral-Inferenz wird über den EU/EFTA-Endpunkt geleitet. Hosted Agents nutzen weiterhin den globalen Endpunkt; die regionale Garantie für gespeicherte Gesprächszustände ist noch nicht bestätigt. Dokumentinhalte und extrahierte Texte werden derzeit ohne Pseudonymisierung an Mistral übermittelt. API-Modelltraining und Labs sind deaktiviert; Zero Data Retention ist noch nicht bestätigt. Die automatische Bereinigung freigegebener Betriebsdaten ist aktiviert, deckt aber noch nicht alle Aufbewahrungskategorien ab. Diese offenen Umsetzungspunkte ändern die vereinbarten Pflichten und Fristen nicht. Weitere Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung, Abschnitte 5 und 8.
Gegenstand und Dauer
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag ("AVV") regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch COEUS ("Auftragsverarbeiter") im Auftrag des Kunden ("Verantwortlicher") gemäß Art. 28 DSGVO und Art. 9 DSG.
Der AVV gilt für die Dauer des Hauptvertrags (AGB) und endet automatisch mit dessen Beendigung.
Art und Zweck der Verarbeitung
| Kategorie | Details |
|---|---|
| Art der Verarbeitung | Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung, Löschung |
| Zweck | Bereitstellung der COEUS-Plattform |
| Betroffene Personen | Mitarbeiter, Mieter, Bewerber, Kontakte, Dienstleister |
| Datenkategorien | Kontaktdaten, Vertragsdaten, Finanzdaten, Dokumente; ggf. besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO), soweit der Verantwortliche solche in Dokumenten oder Bewerbungsunterlagen einstellt |
2.1 Zusicherung zu besonderen Datenkategorien
Der Verantwortliche sichert zu, besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO nur dann in die Plattform einzustellen, wenn hierfür eine Bedingung nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO vorliegt. Der Verantwortliche nimmt zur Kenntnis, dass hochgeladene Dokumente maschinell ausgelesen werden und dabei sämtliche darin enthaltenen Angaben erfasst werden, einschliesslich solcher, die der Verantwortliche nicht zu übermitteln beabsichtigt hat.
Pflichten des Auftragsverarbeiters
3.1 Weisungsgebundenheit
- Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen
- Hinweispflicht bei rechtswidrigen Weisungen
3.2 Vertraulichkeit
- Alle Mitarbeiter sind zur Vertraulichkeit verpflichtet
- Zugriff nur nach Need-to-Know-Prinzip
3.3 Unterstützungspflichten
Wir unterstützen Sie bei Betroffenenanfragen, Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) und Konsultationen mit Aufsichtsbehörden.
- Unterstützungsleistungen nach Art. 28 Abs. 3 lit. e und f DSGVO erbringen wir im Rahmen der über die Plattform verfügbaren Selbstbedienungsfunktionen unentgeltlich. Darüber hinausgehender Aufwand wird nach Aufwand zu den jeweils gültigen Sätzen vergütet, sofern der Aufwand nicht auf einem Verschulden des Auftragsverarbeiters beruht.
- Bei Anträgen betroffener Personen unterstützen wir unverzüglich und im Rahmen des vorstehend geschuldeten Umfangs. Die Beantwortung des Antrags selbst obliegt dem Verantwortlichen.
3.4 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
- Wir melden dem Verantwortlichen eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich nach Kenntniserlangung.
- Kenntniserlangung setzt einen hinreichenden Grad an Gewissheit voraus, dass eine Verletzung eingetreten ist; der blosse Verdacht oder eine noch nicht verifizierte Auffälligkeit genügt nicht.
- Stehen nicht alle Angaben zugleich zur Verfügung, kann die Meldung in Teilen erfolgen (Art. 33 Abs. 4 DSGVO).
- Eine Meldung nach dieser Ziffer stellt kein Anerkenntnis eines Verschuldens, einer Pflichtverletzung oder einer Haftung dar.
3.5 Löschung und Rückgabe
- Die Löschfrist beginnt mit dem Wirksamwerden der Vertragsbeendigung. Als Vertragsbeendigung gilt sowohl die Kündigung durch den Verantwortlichen als auch die Kündigung durch den Auftragsverarbeiter, insbesondere wegen ausstehender Entgelte.
- Innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Vertragsbeendigung kann der Verantwortliche die Herausgabe der Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (JSON, CSV) verlangen. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch auf Herausgabe mehr.
- Wir löschen die Daten innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Vertragsbeendigung. Auf Verlangen wird die Löschung bestätigt.
- Von der Löschung ausgenommen sind Daten, für die eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Nachweise über erteilte Einwilligungen und Protokolldaten, die als Nachweis der Rechtmässigkeit der Verarbeitung dienen. Diese werden für die Dauer der jeweiligen Aufbewahrungsfrist gesperrt und nach deren Ablauf gelöscht.
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Vertraulichkeit
- Zutrittskontrolle: Keine physischen Server (Cloud-basiert: AWS Zürich + Infomaniak CH)
- Zugangskontrolle: WebAuthn/Passkeys (FIDO2), OAuth 2.0 mit PKCE, JWT (ES256, Signaturprüfung über JWKS)
- Zugriffskontrolle: Row-Level Security (RLS) auf Datenbankebene, RBAC
- Trennungskontrolle: Organization-ID-basierte Mandantentrennung
Integrität
- Transportverschlüsselung: TLS 1.3 für alle Verbindungen
- Eingabekontrolle: GDPR-Audit-Logging (unveränderbar)
- Selektive Verschlüsselung: AES-256-GCM für OAuth-Tokens und Zugangsdaten
- Schlüsselableitung: PBKDF2 mit 100.000 Iterationen
Verfügbarkeit
- Redundante Infrastruktur: AWS Zürich + Infomaniak CH
- DDoS-Schutz: Cloudflare WAF
- Backups: Tägliche Backups, Point-in-Time Recovery
- Rate Limiting: Mehrstufig (Auth, API, Upload)
Nutzerdaten (Dokumente, Texte) werden NICHT Ende-zu-Ende-verschlüsselt gespeichert. Dies ist technisch notwendig für KI-Funktionen (OCR, RAG). Der Schutz erfolgt durch: Row-Level Security (RLS), Mandantentrennung, Zugriffskontrolle und Audit-Logging.
Massstab und Änderungsvorbehalt
Die vorstehenden Massnahmen wurden nach Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten sowie der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung festgelegt und werden regelmässig überprüft.
Sie geben den Stand bei Vertragsschluss wieder. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, sie an die technische Entwicklung anzupassen, soweit das Schutzniveau dadurch nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen werden dem Verantwortlichen in Textform mitgeteilt.
Unterauftragsverarbeiter
| Anbieter | Dienst | Standort | Garantien |
|---|---|---|---|
| Supabase Inc. | Datenbank, Authentifizierung, Storage, Edge Functions | Schweiz (Zürich, AWS eu-central-2) | DPA, SCCs, Daten in CH/EU |
| AWS (Amazon) | Compute, Datenbank-Infrastruktur | Schweiz (Zürich, eu-central-2) | ISO 27001, SOC 2, GDPR |
| Infomaniak | Cloud-Infrastruktur, Storage | Schweiz | ISO 27001, DSG-konform |
| Mistral AI | OCR, LLM | EU (Paris) | DPA, kein Training |
| Cloudflare Inc. | CDN, DDoS-Schutz | Global (CH/EU-Knoten) | DPA, SCCs |
| Stripe Inc. | Zahlungsabwicklung | USA | DPA, PCI-DSS, SCCs |
| Resend Inc. | Transaktionaler E-Mail-Versand | USA | DPA, SCCs |
| Google LLC | Google Maps Platform (Kartengrundlage im Bewerbungs-Dashboard; es werden keine Daten von Bewerbenden an Google übermittelt, nur der Browser des Kunden lädt die Karte); vom Kunden verbundene Google-Konten (OAuth; Drive, Gmail, Kalender) | USA/EU | DPA, SCCs, EU-US DPF |
| Microsoft Corp. | Vom Kunden verbundene Microsoft-Konten (OAuth; OneDrive, Outlook, Kalender) | USA/EU | DPA, SCCs, EU-US DPF |
Änderungen an Unterauftragsverarbeitern werden 30 Tage im Voraus mitgeteilt. Bei Widerspruch besteht Sonderkündigungsrecht.
Audit-Rechte
- Recht auf Information über TOMs
- Recht auf Einsicht in Audit-Berichte
- Recht auf Vor-Ort-Audit (mit 30 Tagen Vorlauf, auf eigene Kosten)
- Maximal ein Audit pro Kalenderjahr
Internationale Datenübermittlung
7.1 Schweizer Datenresidenz
Alle personenbezogenen Daten werden primär in der Schweiz gespeichert: Compute und Datenbank (AWS Zürich), Cloud-Infrastruktur (Infomaniak Schweiz). Die Schweiz verfügt über einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission.
7.2 Drittlandübermittlungen
Bei Übermittlung in Drittländer:
- USA: EU-US Data Privacy Framework oder SCCs
- Ergänzende Maßnahmen: Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Datenminimierung
Einsatz künstlicher Intelligenz
8.1 Einsatzzweck
Die Plattform setzt KI-Dienste ein zur Texterkennung aus hochgeladenen Dokumenten, zur Zusammenfassung, zur Recherche in den Daten des Verantwortlichen sowie zur Unterstützung bei der Erstellung von Dokumenten. Der jeweils eingesetzte Anbieter ist in der Liste der Unterauftragsverarbeiter (Ziffer 5) aufgeführt.
8.2 Rollenverteilung
Der Auftragsverarbeiter handelt beim Einsatz dieser Dienste als Betreiber im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), nicht als Anbieter eines KI-Modells. Er trainiert die eingesetzten Modelle nicht nach und verändert sie nicht wesentlich.
8.3 Keine automatisierte Entscheidung
Ergebnisse KI-gestützter Verarbeitung sind Vorschläge. Sie entfalten keine rechtliche Wirkung und stellen keine automatisierte Entscheidung im Einzelfall im Sinne von Art. 22 DSGVO dar. Prüfung, Freigabe und Entscheidung obliegen dem Verantwortlichen; die Plattform sieht hierfür durchgehend eine Freigabe durch eine natürliche Person vor.
8.4 Kein Training mit Kundendaten
Die Daten des Verantwortlichen werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet. Der Auftragsverarbeiter hat diese Nutzung beim eingesetzten Anbieter vertraglich ausgeschlossen und deaktiviert.
8.5 Transparenz
Auf den Einsatz von KI wird nach Art. 50 KI-VO hingewiesen. Von der Plattform erzeugte Dokumente tragen einen entsprechenden Hinweis.
8.6 Grenzen
Der Verantwortliche nimmt zur Kenntnis, dass KI-gestützte Auswertung fehlerbehaftet sein kann, insbesondere bei handschriftlichen, unvollständigen oder schlecht lesbaren Unterlagen. Eine Gewähr für die Richtigkeit maschinell ausgelesener Werte wird nicht übernommen; Ziffer 9 bleibt unberührt.
Haftung und Freistellung
9.1 Haftung des Auftragsverarbeiters
- Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragsverarbeiter nicht, ausser bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung je Schadensfall auf den höheren der beiden folgenden Beträge begrenzt: die vom Verantwortlichen in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Entgelte, oder CHF 5'000.—. Insgesamt ist die Haftung je Vertragsjahr auf CHF 10'000.— begrenzt.
- Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Nutzung, Datenverlust und Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in weiteren Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Die Haftung gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt; die vorstehenden Absätze regeln insoweit ausschliesslich den Ausgleich im Innenverhältnis zwischen den Parteien.
9.2 Freistellung durch den Verantwortlichen
- Der Verantwortliche stellt den Auftragsverarbeiter von sämtlichen Ansprüchen Dritter, Bussen und Verfahrenskosten frei, die daraus entstehen, dass (a) Weisungen des Verantwortlichen gegen anwendbares Datenschutzrecht verstossen, (b) dem Verantwortlichen die erforderliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung fehlt, oder (c) der Verantwortliche Daten in die Plattform einstellt, für die ihm die erforderliche Rechtsgrundlage fehlt.
- Der Auftragsverarbeiter zeigt solche Ansprüche unverzüglich an und überlässt dem Verantwortlichen die Verteidigung.
- Die Freistellung ist der Höhe nach nicht begrenzt. Die Haftungsobergrenze nach Ziffer 9.1 findet auf diese Freistellung keine Anwendung.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Zustelladresse
- Auf diesen Vertrag ist schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf sowie der Kollisionsnormen.
- Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Basel-Stadt, Schweiz.
- Zwingende Gerichtsstände sowie die Rechte betroffener Personen nach Art. 79 DSGVO bleiben unberührt. Zwingende Vorschriften des Rechts am Sitz des Verantwortlichen, von denen vertraglich nicht abgewichen werden kann, bleiben ebenfalls unberührt.
- Für Verantwortliche mit Sitz in Deutschland können schriftliche Mitteilungen und Zustellungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zusätzlich gerichtet werden an: Angad Manik, Bahnhofsplatz 8, 79539 Lörrach, Deutschland. Diese Zustelladresse dient der Erreichbarkeit; sie begründet weder eine Niederlassung noch einen von Absatz 2 abweichenden Gerichtsstand.
Kontakt
Auftragsverarbeiter
Änderungsverzeichnis
| Version | Datum | Änderung |
|---|---|---|
| 1.5 | 29. September 2026 | Ziffer 5, Google Maps Platform: Beschreibung berichtigt. An Google werden keine Daten von Bewerbenden mehr übermittelt (die Kartenmarkierungen entstehen lokal aus Postleitzahlen; nur der Browser des Kunden lädt die Kartengrundlage). Ziffer 5, Google und Microsoft: die Einträge nennen keine Anmeldung mehr – Registrierung und Anmeldung erfolgen per E-Mail-Einmalcode oder Passkey; verarbeitet werden nur die vom Kunden verbundenen Konten. Der Umfang der Verarbeitung durch diese Unterauftragsverarbeiter verringert sich. |
| 1.4 | 29. September 2026 | Unterauftragsverarbeiter ergänzt (Ziffer 5): Google LLC (Google Maps Platform im Bewerbungs-Dashboard; Google-Anmeldung und vom Kunden verbundene Google-Konten) und Microsoft Corp. (Microsoft-Anmeldung und vom Kunden verbundene Microsoft-Konten). |
| 1.3 | 20. August 2026 | Wesentliche Erweiterung. Neu aufgenommen: Zusicherung zu besonderen Datenkategorien (Ziffer 2.1), Meldung von Datenschutzverletzungen als eigene Ziffer 3.4, Einsatz künstlicher Intelligenz (Ziffer 8), Haftung und Freistellung (Ziffer 9), anwendbares Recht, Gerichtsstand und Zustelladresse (Ziffer 10). Geändert: Umfang und Vergütung der Unterstützungspflichten (Ziffer 3.3), Löschung und Rückgabe mit bestimmtem Fristbeginn und Herausgabefenster (Ziffer 3.5), Massstab und Änderungsvorbehalt zu den technischen und organisatorischen Massnahmen (Ziffer 4). Entfallen: pauschale Fristangaben von 24 Stunden und 5 Werktagen sowie die Selbstbescheinigung der Rechtskonformität. |
| 1.2 | 20. August 2026 | Berichtigung in Ziffer 4: Die Zugangskontrolle arbeitet seit Februar 2026 mit ES256 und JWKS-Signaturprüfung, nicht mit HS256. Die bisherige Angabe war überholt; das tatsächlich eingesetzte Verfahren ist das stärkere. Keine inhaltliche Änderung von Rechten oder Pflichten. |
| 1.1 | 10. Juni 2026 | Vorherige Fassung. |