Mietzinsanpassung
Berechnen Sie die zulässige Mietzinserhöhung oder -senkung
Einheit
Mietverträge gelten pro Einheit. Wählen Sie die Einheit, deren Mietzins Sie anpassen möchten.
Rechtsordnung
Zulässige Erhöhung
Aktueller Mietzins
Maximaler neuer Mietzins
Rechtliche Grundlage
–
Richtwert, keine Rechtsberatung. Lokale Verordnungen können strengere Obergrenzen vorsehen.
Zulässige Mieterhöhung (§ 558 BGB)
Aktueller Mietzins
Maximale neue Nettokaltmiete ab –
Berechnungsdetails
Rechtliche Grundlage
§ 558 BGB: Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, begrenzt durch die Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB); Wirkung nach § 558b BGB.
Richtwert, keine Rechtsberatung. Nicht geprüft: Index- und Staffelmiete, Erhöhungen nach §§ 559–560 BGB (bitte herausrechnen), Begründung des Erhöhungsverlangens.
Berechnungsergebnis
Bisheriger Mietzins
Neuer Mietzins ab –
Berechnungsdetails
Rechtlicher Hinweis
Diese Berechnung erfolgt gemäss Art. 269a–269d OR und VMWG. Die Mietzinsanpassung muss auf dem amtlichen Formular mitgeteilt werden und kann bei der Schlichtungsbehörde angefochten werden.
Diese Berechnung dient nur zur Orientierung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine Fachperson für Mietrecht oder die kantonale Schlichtungsbehörde.